Neuland auf dem Gebiet des Klimaschutzes betreten hat der baden-württembergische Landtag mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Das zum Jahresbeginn 2008 in Kraft getretene Landesgesetz soll dazu beitragen, dass in der Wärmeversorgung von Wohngebäuden verstärkt Erneuerbare Energien zum Einsatz kommen.
Im Jahr 2015 gab es etliche Novellierungen, beispielsweise stieg der Pflichtteil an Erneuerbaren Energien beim Erneuern einer Heizungsanlage von zehn auf 15 Prozent. Zudem gilt das EWärmeG zwischenzeitlich ebenfalls für Nichtwohngebäude. Auch die Anforderungen dessen, was „Biogas“ und „Bioöl“ sind, wurden angehoben.
Im folgenden Video wird das EWärmeG kurz und verständlich erklärt:
Quelle: Youtube / RegierungBW
Weitere Informationen über das EWärmeG sind hier zu finden.